Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung

Ab Ende Mai 2018 gilt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung – kurz DSGVO. Weil man bei juristischen Themen mit ungesundem Halbwissen nicht wirklich weiter kommt, haben wir uns Udo Meisen eingeladen, der als Jurist in der deutschen Community auf WordCamps und Meetups gerne über solche Themen aufklärt.

Kurz zusammengefasst lässt sich sagen: es wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

On Air:

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Simon Kraft
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Udo Meisen

Zu Gast: Udo Meisen

  • Jurist
  • betreibt verschiedene Portale zu Rechtsthemen

Einstieg die DSGVO

  • DSGVO entspricht in weiten Bereichen der bisherigen Gesetzeslage in Deutschland
  • Wer sich bis jetzt an Regelungen gehalten hat, wird wohl auch zukünftig wenig Probleme haben
  • Problem ist eher: Themen, die bisher trotz Regelung nicht beachtet wurden, sind plötzlich im Fokus
  • ePrivacy-Richtlinie fehlt aktuell noch, wird DSGVO noch ergänzen

Ist die DSGVO für die europäischen Bürger gut?

  • ja, aber:
  • auch für konkrete wirtschaftliche Nutzung – schafft gleichen Rahmen für Unternehmen in der ganzen EU

Macht die DSGVO den Datenschutz in Deutschland besser oder schlechter?

  • weder noch
  • keine großen Änderungen im Datenschutz
  • in Zukunft etwas größere Pflichten zum Informieren der Nutzer
  • nur Daten, die nötig sind, dürfen dann noch erhoben werden

Welche heutigen Praktiken werden durch die DSGVO problematisch?

  • (Facebook) Ad-Profiling
  • Remarketing Ads
  • Auftragsdatenverarbeitung wird anders
    • ausgeweitet
    • dafür vermutlich auch digital möglich – keine Ausgedruckten Verträge mehr hin- und herschicken
  • Statify (Pluginkollektiv)

Macht die Schweiz eigentlich mit?

  • nein
  • DSGVO gilt nur für EU
  • Schweiz hat verbrieft verlgeichbares Datenschutz-Niveau – im Gegensatz zur USA
    • also auch in Zukunft vermutlich keine Probleme

Was ist diese ePrivacy-Richtlinie?

  • regelt bestimmte Datenschutzrechte im Onlinebereich
  • wird auch zum 25. Mai 2018 in Kraft treten
  • ist aktuell noch nicht fertig
  • EU Parlament will aktuell noch deutlich strengere Regelungen als die Kommission
  • noch lässt sich nicht genaues sagen

Daten schred­dern!

  • falsch erhobene Daten müssen gelöscht werden
  • alte Daten können rechtzeitig vor Inkrafttreten der Regelung gerettet werden – durch erneute Zustimmung

Ein Kommentar

  1. Thomas Blüm sagt:

    Hallo Simon und Udo,

    danke für den informativen Podcast! Simon hat da einige Fragen gestellt, insbesondere zur ADV, die mir unter den Nägeln gebrannt haben, insbesondere was Hoster und Webworker angeht. Meine Anfrage zu dem Thema bei der NRW Landesdatenschutzbeauftragten ist seit Monaten unbeantwortet.

    Bis zum nächsten WP-MeetUp 🙂

    Schönen Gruß aus Bonn
    Thomas Blüm

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